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Kann ich bei meinen Einkäufen von der Steuerbefreiung profitieren und wie?
Voraussetzungen für die Berechtigung
Wir können Steuerrückerstattungsformulare ausstellen, sofern die vom Zoll festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllt sind:
- Sie haben Ihren gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union, sind mindestens 16 Jahre alt und halten sich weniger als 6 Monate in Frankreich auf.
- Ihre Einkäufe tätigen Sie in Frankreich bei einem Händler, der die Steuerbefreiung anbietet.
- Ihre Einkäufe sind touristischer Natur.
- Ihre Einkäufe werden am selben Tag und im selben Geschäft getätigt und belaufen sich auf einen Betrag von mehr als 175,00 € inkl. MwSt.
- Sie müssen diese Waren selbst in Ihr gewöhnliches Wohnsitzland zurückbringen, bevor der dritte Monat nach dem Kauf abgelaufen ist.
- Der Beleg muss bei Ihrer Abreise aus der EU aus Frankreich vor der Gepäckaufgabe validiert werden, wenn Sie mit dem Flugzeug reisen.
- Sie müssen die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen vorlegen.
⚠️Wenn nicht alle diese Bedingungen erfüllt sind, kann kein Formular ausgestellt werden.
Beantragen Sie die Steuerrückerstattung
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- Aktivieren Siebeim Bezahlen das Kontrollkästchen„Steuerrückerstattungsantrag ”, um den Beleg zu erhalten.
- Anschließend erhalten Sie Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars und zum Einreichen der erforderlichen Unterlagen.
Gebühren
Es fallen Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,00 € an, die direkt von Ihrem Erstattungsbetrag abgezogen werden.
