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DDP (Delivered Duty Paid) – Leitfaden und abgedeckte Gebiete
Was ist DDP?
DDP (Delivered Duty Paid) bedeutet, dass die Zollgebühren und Einfuhrsteuern im Preis enthalten sind und vom Verkäufer bis zur Lieferung übernommen werden.
Der Kunde erhält seine Bestellung somit ohne zusätzliche Kosten bei der Lieferung.
Diese Versandart garantiert ein einfaches, reibungsloses und überraschungsfreies Erlebnis bei der Ankunft.


DDP – Abgedeckte Gebiete
Derzeit gilt das DDP-Verfahren für folgende Länder sowie unter Berücksichtigung der nachstehenden Ausschlussgebiete:
Vereinigtes Königreich
| DDP eingeschlossene Gebiete | DDP ausgeschlossene Gebiete |
| England | Isle of Man |
| Schottland | Kanalinseln (Jersey, Guernsey) |
| Wales | Sonstige Inselgebiete und Kronbesitzungen außerhalb Großbritanniens |
Vereinigte Staaten
| DDP eingeschlossene Gebiete | DDP ausgeschlossene Gebiete |
| Kontinentale Vereinigte Staaten (die 48 zusammenhängenden Bundesstaaten) | Alaska |
| Hawaii | |
| Puerto Rico | |
| Guam | |
| Amerikanische Jungferninseln | |
| Weitere US-Territorien außerhalb des US-Festlands |
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DDP Enthalten
DDP Ausgeschlossen
Nicht zutreffend
Versand im DAP-Verfahren (Delivery At Place)
Alle Bestimmungsorte, die nicht unter DDP fallen, werden nach DAP versandt.
In diesem Fall:
-
Sämtliche Einfuhrabgaben und Steuern sind vom Kunden zu tragen
-
Der Transportdienstleister ist berechtigt, die entsprechenden Gebühren bei Lieferung einzufordern
-
Die Höhe der Abgaben richtet sich nach den geltenden zollrechtlichen Bestimmungen des Ziellandes


Sonderfälle: Europäische Union und bestimmte Gebiete
Die folgenden Länder der Europäischen Union werden ohne Zollformalitäten beliefert: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden.
→ Für diese Bestimmungsorte fallen keine Zollgebühren an.
Bestimmte Gebiete gelten, obwohl sie zu diesen Ländern gehören, in zollrechtlicher Hinsicht als Sondergebiete:
Spanien
| Sondergebiete |
| Kanarische Inseln |
| Ceuta und Melilla |
| Spezifische Postleitzahlen in Murcia und Zamora: 30162, 49581 |
Diese Gebiete werden als DAP (Zollgebühren zu Lasten des Kunden) behandelt
Französische Überseegebiete (DOM-TOM)
| Spezifische Gebiete |
| Guadeloupe |
| Martinique |
| Guyana |
| La Réunion |
| Mayotte |
| Französisch-Polynesien |
| Neukaledonien |
| Saint-Pierre und Miquelon |
| Saint-Barthélemy |
| Saint-Martin |
Diese Gebiete gelten als Exportziele.
Lieferungen in diese Gebiete erfolgen auf DAP-Basis.
Bei der Lieferung können Einfuhrzölle und -steuern anfallen.
FAQ
Warum gelten für bestimmte Gebiete DDP und für andere Gebiete DAP?
Dies hängt von den logistischen Vereinbarungen, den Spediteuren und den für jedes Zielgebiet spezifischen Zollbestimmungen ab.
Können die im Rahmen von DAP anfallenden Gebühren im Voraus bestimmt werden?
Nein. Die Beträge können vom Verkäufer nicht im Voraus bekannt sein. Die Beträge hängen von den Zollvorschriften des Bestimmungslandes ab. Sie werden von den lokalen Behörden festgelegt und können je nach Produkt variieren.
Was geschieht, wenn der Kunde die Zahlung der Zollgebühren verweigert?
Das Paket kann gemäß den Vorschriften des Transportunternehmens und der örtlichen Zollbehörden zurückgehalten, zurückgeschickt oder vernichtet werden. Eventuelle Rücksendekosten gehen zu Lasten des Kunden.
Wichtiger Hinweis:
Bei Unklarheiten bezüglich der angewandten Lieferart (DDP oder DAP) empfehlen wir Ihnen, sich vor der Bestätigung der Bestellung an unseren Kundenservice zu wenden.
